Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.03.2021
Termine
21.12.2015
Entscheidungen im Verfahren
23.07.2015
Sonstiges
02.06.2015
Eröffnungen
14.04.2015
Berichtigungen
13.04.2015
Sicherungsmaßnahmen
13.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
27.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
26.11.2013
Neueintragungen